§1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Ein Satz – 74 Worte. Da kommt Freude auf. Lerne grade für meine Abschlussprüfung im Hochschullehrgang.
Ethik, Recht, Psychopharmakologie… würde helfen, wenn ich wüsste, WAS eigentlich genau geprüft wird. Aber so ist´s halt spannender.
Unter „Wiener Mischung“ versteht man übrigens die gemeinsame Einnahme von Rohypnol (Flunitrazepam) und Alkohol. In größeren Mengen. Party- und Date-Rape-Droge (verursacht Blackouts). Beschleunigt bei Überdosierung das Ableben. Eine gute alte Wiener Tradition noch aus der Jahrhundertwende. Damals mit Hilfe von Barbituraten.
Ist es nicht bezeichnend, dass nach Paris ein Kondom und nach Wien eine Selbstmordart benannt ist?
Dienstag, 13. Februar 2007
Abonnieren
Posts (Atom)